Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Hexagonegarage Autos UG, Frankfurt am Main, und dem Auftraggeber im Zusammenhang mit Garten- und Landschaftsbau-Dienstleistungen. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennen wir nur dann an, wenn wir ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmen. Die Vertragsschluss erfolgt durch unser Angebot oder die direkte Auftragserteilung für spezifische Dienstleistungen wie Raseninstallation, Terrassenbau oder Bewässerungsplanung.
Wir bieten ausschließlich folgende spezialisierte Dienstleistungen an: 1) Installation und Pflege von Rasenflächen, 2) Planung und Einbau von Bewässerungssystemen, 3) Bau von Terrassen und Gartenwegen, 4) saisonale Gartenerhaltung, 5) Bepflanzung mit Bäumen und Stauden sowie 6) individuelle Gartenplanung. Alle anderen gewerblichen Bereiche sind ausgenommen. Die genaue Ausgestaltung der Leistung wird im jeweiligen Angebot oder Kostenvoranschlag detailliert beschrieben.
Die Haftung für Schäden beschrän sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, soweit gesetzlich zulässig. Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir nur für wesentliche Vertragspflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet. Wir übernehmen keine Gewährleistung für natürliche Schwankungen im Pflanzenwachstum oder Witterungseinflüsse nach der Übergabe der Fläche, sofern diese auf höhere Gewalt zurückzuführen sind.
Die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß unserer Datenschutzerklärung und dem deutschen Datenschutzgesetz (DSGVO). Bei der Anfragenstellung für Gartenprojekte in Frankfurt werden Kontaktdaten ausschließlich zur Angebotskalkulation und Projektplanung verwendet. Eine Weitergabe an Dritte findet nicht statt, es sei denn, dies ist zur Ausführung des Bauvorhabens (z.B. gegenüber Materiallieferanten) erforderlich.
Sämtliche von uns erstellten Gartenpläne, 3D-Visualisierungen und Konstruktionszeichnungen für Terrassen oder Bewässerungsnetze bleiben geistiges Eigentum der Hexagonegarage Autos UG. Der Kunde erhält ein einfaches Nutzungsrecht zur Durchführung des konkreten Projekts. Eine Vervielfältigung oder Nutzung dieser Entwürfe für andere Bauvorhaben ohne unsere schriftliche Genehmigung ist untersagt.
Bestehende Wartungsverträge für saisonale Gartenpflege können von beiden Seiten mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende gekündigt werden. Bei Bauprojekten (Terrassen, Wegebau) kann der Auftraggeber während der Laufzeit gemäß § 649 BGB mit Zahlung eines angemessenen Werklohnanteils kündigen. Unbezahlte Forderungen berechtigen uns zur Einstellung weiterer Arbeiten.
Für alle Rechtsbeziehungen aus oder im Zusammenhang mit diesen AGBs sowie den durchgeführten Garten- und Landschaftsbauarbeiten gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das UN-Kaufrecht (CISG) findet keine Anwendung. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist, sofern gesetzlich zulässig, Frankfurt am Main.
Wir gewähren die gesetzlichen Gewährleistungsfristen von zwei Jahren ab Übergabe der fertigen Gartenfläche oder Installation des Bewässerungssystems. Mängel sind uns unverzüglich nach Entdeckung zu melden, insbesondere bei Rasenbewuchs oder Funktionsstörungen der Technik. Als Verbraucher haben Sie das Widerrufsrecht nicht, da es sich um eine Dienstleistung handelt, die mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen wurde.